Hat eine GmbH immer eine Gewerbeanmeldung?
Als Handelsgewerbe ist die GmbH – egal ob vermögensverwaltend, oder operativ tätig – grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ob jedoch auch eine Gewerbeanmeldung nötig ist, ist strittig. Denn der Zweck der Gewerbeanmeldung ist es, gewerberechtliche Gefahren abzuwehren.Eine GmbH – auch eine vermögensverwaltende GmbH – ist aufgrund ihrer Rechtsform immer gewerblich (iSv § 15 EStG) und unterliegt daher grundsätzlich der Gewerbesteuer. Eine außerbetriebliche Sphäre der GmbH existiert nicht.Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaft müssen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) die im Register eingetragen sind, die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Hat jede Firma einen Gewerbeschein : Gemäß Gewerbeordnung (GewO) § 14 unterliegt jeder Gewerbetreibende der unverzüglichen Anmeldepflicht. Daher benötigt jeder, der eine Firma/Einzelunternehmen eröffnet, bereits zum Beginn des Gewerbes einen Gewerbeschein. Dies gilt schon dann, wenn noch kein Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet wird.

Wer ist von der Gewerbeanmeldung befreit

Nicht jede Existenzgründung muss Gewerbe anmelden

Für einige Branchen besteht keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Ausgenommen von dieser sind z.B. Freiberufler. Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater oder Künstler sind von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit.

Ist eine GmbH im Gewerberegister eingetragen : Bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Firma, mit der die Gesellschaft im Handelsregister geführt wird, auch in die Gewerbeanmeldebescheinigung eingetragen.

Das Handelsregister ist die erste Anlaufstelle für Gründer, die groß denken. So sind insbesondere Kapitalgesellschaften, wie UG oder GmbH, dazu verpflichtet, sich noch vor der Gewerbeanmeldung beim Handelsregister eintragen zu lassen.

Sie benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Formular zur Gewerbeanmeldung.
  • Personalausweis.
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag.
  • Zustimmungserklärung aller Gesellschafter.
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte (bei mehreren Geschäftsführern)

Wer meldet Gewerbe an Gesellschafter oder Geschäftsführer

Die Gewerbeanmeldung ist vom Geschäftsführer auszufüllen. Bei Teamgründungen muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung für dasselbe Unternehmen vornehmen.Für Kleinunternehmen, Einzelgesellschaften oder Freiberufler wird keine Gewerbeanmeldung benötigt, wenn die auszuübende Tätigkeit nicht unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fällt. Alle anderen Unternehmensformen, wie Handels- und Handwerksunternehmen als auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG etc.)Wer die Gewerbeanmeldung zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme versäumt, kann sein Gewerbe rückwirkend anmelden. Gewerbetreibende sollten die Anmeldung innerhalb von drei Monaten nachholen, ansonsten droht ein Bußgeld. Die Anmeldung kann bis maximal 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit nachträglich erfolgen.

Im Gewerberegister stehen alle gewerblichen Betriebe. Im Handelsregister hingegen werden nur Einzelkaufleute, Personalgesellschaften und Kapitalgesellschaften eingetragen. Als Einzelunternehmer und GbR können Sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.

Ist Gewerbeanmeldung gleich Handelsregistereintrag : Wird eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister geführt bzw. sieht man eine Gewerbeanmeldung auf dem Handelsregisterauszug Nein. Ein Gewerbe wird, egal ob von einer natürlichen Person (Gewerbetreibende, Selbstständige etc.)

Was zuerst Handelsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung : Das Handelsregister ist die erste Anlaufstelle für Gründer, die groß denken. So sind insbesondere Kapitalgesellschaften, wie UG oder GmbH, dazu verpflichtet, sich noch vor der Gewerbeanmeldung beim Handelsregister eintragen zu lassen.

Wann erfolgt die Gewerbeabmeldung einer GmbH

Mit der Gewerbeabmeldung endet nicht die Gesellschaft, sondern lediglich die gewerbliche Tätigkeit. Daher erfolgt Gewerbeabmeldung in der Regel ebenso wie bei der GmbH erst, wenn alle Schritte zur Auflösung der Gesellschaft abgeschlossen sind.

Als Gewerbetreibende*r sind Sie gemäß Gewerbeordnung verpflichtet, Ihr Gewerbe offiziell abzumelden. Dafür zuständig ist das Gewerbeamt am Ort des bisherigen Betriebssitzes (in Hamburg sind es die Bezirksämter). Dort können Sie alle notwendigen Schritte für eine reibungslose Abmeldung durchführen.Behörden verfolgen nicht auf den Tag genau, wann ein Gewerbe abgemeldet worden ist. Eine bestimmte Grenze sollten alle Gewerbetreibende dennoch einhalten. Generell gilt, wer sein Gewerbe mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten abmeldet, kann ein Bußgeld riskieren.