§ 985 BGB E hat gegen D einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads aus § 985 BGB, wenn E Eigentümer und K nichtberechtigter Besitzer des Fahrrads ist und es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handelt.Hinweis: Es ist umstritten, ob § 985 auch auf Geld anwendbar ist. Die wohl h.M. vertritt die Auffassung, dass Geld, welches in das Portemonnaie gesteckt wird, sich dort mit dem dort schon vorhandenen Geld vermischt.Die Verwirklichung einer Vindikationslage nach §§ 985, 986 löst kraft Gesetzes den Herausgabeanspruch des § 985 aus. Dabei handelt es sich um ein auf Herausgabe gerichtetes (gesetzliches) Schuldverhältnis.
Wann hat man einen Herausgabeanspruch : Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch ist eine Vindikationslage. Eigentum und Besitz müssen auseinandergefallen sein, und der Besitzer darf kein Recht zum Besitz gemäß § 986 BGB gegenüber dem Eigentümer haben.
Wann prüfe ich 985 und 812
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Ist 812 neben 985 anwendbar : Zwischen § 985 und den Herausgabeansprüchen aus §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1 besteht Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, d.h., diese Ansprüche sind neben § 985 anwendbar.
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Besondere Probleme ergeben sich im Hinblick auf das Verhältnis zu § 985 BGB, wenn dem Besitzer infolge der Veräußerung der geschuldeten Sache die Herausgabe unmöglich geworden ist. Nach absolut h.M. ist § 285 BGB in den genannten Konstellationen nicht neben § 985 BGB anwendbar.
Warum ist 985 BGB nicht Abtretbar
Der Anspruch aus § 985 BGB kann sich sowohl auf die Herausgabe einer beweglichen als auch auf die einer unbeweglichen Sache beziehen. Zu beachten ist außerdem, dass der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB nicht selbstständig abgetreten werden kann, weil er mit dem Eigentum untrennbar verbunden ist.Die Leistungskondiktion (§ 812 BGB) folgt grundsätzlich folgendem Schema: Bereicherungsschuldner hat etwas erlangt. Durch Leistung eines anderen (des Bereicherungsgläubigers) Ohne rechtlichen Grund / Rechtsgrund später weggefallen / Bezweckter Erfolg verfehlt.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Was ist der Unterschied zwischen 812 und 985 BGB : § 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Wann 812 und 985 : § 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Antwort Wann benutzt man 985? Weitere Antworten – Was ist 985 für ein Anspruch
§ 985 BGB E hat gegen D einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads aus § 985 BGB, wenn E Eigentümer und K nichtberechtigter Besitzer des Fahrrads ist und es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handelt.Hinweis: Es ist umstritten, ob § 985 auch auf Geld anwendbar ist. Die wohl h.M. vertritt die Auffassung, dass Geld, welches in das Portemonnaie gesteckt wird, sich dort mit dem dort schon vorhandenen Geld vermischt.Die Verwirklichung einer Vindikationslage nach §§ 985, 986 löst kraft Gesetzes den Herausgabeanspruch des § 985 aus. Dabei handelt es sich um ein auf Herausgabe gerichtetes (gesetzliches) Schuldverhältnis.
Wann hat man einen Herausgabeanspruch : Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch ist eine Vindikationslage. Eigentum und Besitz müssen auseinandergefallen sein, und der Besitzer darf kein Recht zum Besitz gemäß § 986 BGB gegenüber dem Eigentümer haben.
Wann prüfe ich 985 und 812
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Ist 812 neben 985 anwendbar : Zwischen § 985 und den Herausgabeansprüchen aus §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1 besteht Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, d.h., diese Ansprüche sind neben § 985 anwendbar.
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Besondere Probleme ergeben sich im Hinblick auf das Verhältnis zu § 985 BGB, wenn dem Besitzer infolge der Veräußerung der geschuldeten Sache die Herausgabe unmöglich geworden ist. Nach absolut h.M. ist § 285 BGB in den genannten Konstellationen nicht neben § 985 BGB anwendbar.
Warum ist 985 BGB nicht Abtretbar
Der Anspruch aus § 985 BGB kann sich sowohl auf die Herausgabe einer beweglichen als auch auf die einer unbeweglichen Sache beziehen. Zu beachten ist außerdem, dass der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB nicht selbstständig abgetreten werden kann, weil er mit dem Eigentum untrennbar verbunden ist.Die Leistungskondiktion (§ 812 BGB) folgt grundsätzlich folgendem Schema: Bereicherungsschuldner hat etwas erlangt. Durch Leistung eines anderen (des Bereicherungsgläubigers) Ohne rechtlichen Grund / Rechtsgrund später weggefallen / Bezweckter Erfolg verfehlt.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
§ 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Was ist der Unterschied zwischen 812 und 985 BGB : § 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.
Wann 812 und 985 : § 812 verlangt, dass jemand etwas erlangt hat uns das ohne Rechtsgrund, also zB. Eigentum (=etwas) ohne wirksamen Kaufvertrag (=Rechtsgrund). § 985 besagt dagegen, dass ein Besitzer, der nicht Eigentümer ist, die Sache herausgeben muss an den Eigentümer.