Wann hat man Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Wer beruflich mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann Verpflegungskosten pauschal absetzen. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise. Im Normalfall geht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Auftrag der Firma auf Dienstreise, weshalb die Kosten dafür in der Regel auch von der Firma übernommen werden.Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte (und der Wohnung) beträgt die Verpflegungspauschale ab 2020 14 Euro (statt wie bisher zwölf Euro) ohne Übernachtung. Gleiches gilt für den Anreise- und Abreisetag bei Dienstreisen, die eine Übernachtung mit einschließen.Die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand ist sowohl für angestellte Mitarbeiter als auch für selbstständige Unternehmer verbindlich. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich auswärtige Tätigkeiten auf “mobilen, nicht ortsfesten betrieblichen Einrichtungen” wie z.B. Fahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen.

Was bedeutet Abwesenheit von mehr als 8 Stunden : Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er überwiegend abwesend war. Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstreisen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusammenrechnen.

Welche Nachweise für Verpflegungsmehraufwand

Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand nachweisen

  • Grund der Reise.
  • Datum/Zeitraum.
  • Anzahl der Tage mit einem Aufenthalt von a) 8 bis 24 Stunden und b) mehr als 24 Stunden.
  • Anzahl der Übernachtungen.

Was zählt als Abwesenheitszeit : Die maßgebliche Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag beginnt also bei diesem Personenkreis immer mit dem Verlassen der Wohnung, auch wenn der Arbeitnehmer zunächst in den Betrieb fährt, um dort Arbeiten zu verrichten. Entsprechendes gilt für das Ende der beruflichen Auswärtstätigkeit.

Definition der Auswärtstätigkeit

Danach ist eine Auswärtstätigkeit bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) gegeben. Es muss eine berufliche Veranlassung zugrunde liegen.

Muss ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber nicht nachweisen, ob und welche Verpflegungskosten auf einer Dienstreise entstanden sind. Die Erstattung geschieht ohne Nachweis.

Wie mache ich Verpflegungsmehraufwand geltend

Als Arbeitnehmer ist der Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen. Beim digitalen Ausfüllen der Steuererklärung ist sie in ElsterFormular unter „Weitere Vordrucke“ zu finden. Der für den Verpflegungsmehraufwand relevante Part beginnt in Zeile 52.Ein Arbeitnehmer kann nur eine einzige "erste Tätigkeitsstätte" pro Dienstverhältnis haben. Jede Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gilt als Auswärtstätigkeit.Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen an ständig wechselnden Einsatzorten eingesetzt werden. Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte sind außerhalb ihrer eigenen Wohnung immer als auswärts tätig zu betrachten. Das bedeutet, für sie sind immer Reisekostenvorschriften anzuwenden.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer "ersten Tätigkeitsstätte" beruflich tätig werden. Eine Auswärtstätigkeit ist "vorübergehend", wenn Sie voraussichtlich wieder an Ihre erste Tätigkeitsstätte zurückkehren und dort Ihre Arbeit fortsetzen werden.