Was ist baurechtlich ein Freisitz?
Ein Freisitz im Garten ist eine Art Sitzplatz oder Terrasse im Freien. Umfasst von zwei feststehenden Wänden bietet der Freisitz mit zwei offenen Seiten freien Blick in den Garten und schließt sich an die Gartenfläche wunderbar an.Als Freisitz wird auch der nicht überbaute, aber überdachte Teil einer Gartenlaube bezeichnet. Diese Fläche einer Gartenlaube (eines Gartenhauses) in einem gemeinnützigen Kleingartenverein darf, zusammen mit der überbauten Fläche der Gartenlaube, eine Gesamtfläche von 24 m² nicht überschreiten (§ 3 Abs.Balkone, Terrassen, Freisitze, Loggien und Dachgärten zählt die WoflV ebenfalls zur Wohnfläche – allerdings nur anteilig. Üblich ist die Anrechnung zu einem Viertel der Fläche. Je nachdem wie hochwertig die Außenbereiche gestaltet sind, können aber auch bis zu 50 Prozent veranschlagt werden (§4 WoFlV).

Wie groß darf ein Freisitz sein : Experten schätzen, dass es in Deutschland etwa eine Million Kleingärtner gibt. Für die gilt das Bundeskleingartengesetz, wonach eine Gartenlaube "höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz" zulässig ist.

Ist ein Freisitz Wohnfläche

Balkone, Terrassen, Freisitze, Loggien und Dachgärten zählt die WoflV ebenfalls zur Wohnfläche – allerdings nur anteilig. Üblich ist die Anrechnung zu einem Viertel der Fläche. Je nachdem wie hochwertig die Außenbereiche gestaltet sind, können aber auch bis zu 50 Prozent veranschlagt werden (§4 WoFlV).

Wie groß Terrasse ohne Baugenehmigung : Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung – Ausnahme: im Außenbereich befindliche Gebäude. Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei.

Das Urteil: Das Gericht bezog sich auf die juristische Definition einer Terrasse. Man verstehe darunter einen ebenerdigen Platz, der "ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet" sei.