Was ist der nicht so berechtigte Besitzer?
(364). Die unberechtigte Veräußerung durch den (an sich) berechtigten Fremdbesitzer sei eine Überschreitung seines Besitzrechts – ein Fall des „nicht so berechtigten“ Besitzers. In derartigen Fällen fehle es aus den genannten Gründen bereits an der für Ansprüche aus §§ 987 ff.Er ist als unberechtigter Besitzer zur Herausgabe der Sache an den Eigentümer verpflichtet. Unterschieden wird, ob jemand berechtigter oder unberechtigter Besitzer ist. Zum Besitz berechtigt ist eine Person, wenn sie von dem Eigentümer die Erlaubnis hat, die Sache zu besitzen.Das Recht zum Besitz (auch Besitzrecht oder RZB) bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, eine Sache zu besitzen. Relevanz haben die Besitzrechte insbesondere im Rahmen des Eigentumsherausgabeanspruchs. Dieser ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer einer Sache dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.

Was ist ein Rechtsgrundloser Besitzer : Rechtsgrundlos=Unentgeltlich bei § 988 BGB

Nach § 988 BGB schuldet auch der redliche Besitzer dem Eigentümer die Nutzun- gen, wenn er den Besitz unentgeltlich erlangt hat. Dies erklärt sich daraus, dass bei unentgeltlichem Erwerb der Besitzer kein Opfer erbracht hat und daher weniger schutzwürdig ist.

Ist der Inhaber auch der Besitzer

Innehabung: Inhaber ist derjenige, der eine Sache nur in seiner Verfügungsgewalt hat. Besitz: Besitzer ist der, der animus (Wille, die Sache als die seinige zu behalten) und corpus (Innehabung) hat. Eigentümer: Eigentümer ist der, dem die Sache rechtmäßig gehört.

Was ist ein Fremdbesitzer : Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger. Gegensatz: Eigenbesitzer.

Es gibt den unmittelbaren Besitz (§§ 854, 855 BGB), den mittelbaren Besitz (§ 868 BGB), den Allein- bzw. Mitbesitz (§ 866 BGB) und den Teilbesitz (§ 865 BGB).

Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger.

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst.Definition: Unmittelbarer Besitzer

Unmittelbarer Besitzer i.S.v. § 854 ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt. Für den Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft kennzeichnend. Wann eine solche vorliegt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (h.L.).Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz: Du bist der Eigentümer einer Sache, wenn dir die Sache gehört. Du bist der Besitzer einer Sache, wenn du die Sache gerade real bei dir hast und auf sie zugreifen kannst.

Wer Rechte aus dem Eigentum an einer Sache ableiten will, muss sein Eigentum notfalls vor Gericht beweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Inhaber : Der Besitzer kann über eine Sache verfügen, es ist aber möglich, dass er nicht der Eigentümer ist; er könnte die Sache z.B. gemietet haben. Das gilt auch für den Inhaber, wobei dieses Wort oft für einen Mieter benutzt wird, oder auch wenn es um immaterielle Dinge geht, z.B. Rechtstitel oder Wertpapiere.

Wer ist Besitzer im Sinne des BGB : Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst.

Ist der mittelbare Besitzer immer Eigentümer

Mittelbarer und unmittelbarer Besitz

Das ist zum Beispiel der Vermieter des Autos. Er kann das Auto zum Beispiel zurückfordern, wenn die Mietdauer abgelaufen ist. Oft ist der mittelbare Besitzer auch der Eigentümer der Sache. Das ist aber kein Muss.

Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst.Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger. Gegensatz: Eigenbesitzer.

Wer ist mittelbarer und wer unmittelbarer Besitzer : Beispiele: Der Vermieter und der Hinterleger sind mittelbare Besitzer. Der Mieter und der Verwahrer sind Besitzmittler und (meistens) unmittelbare Besitzer. Sie vermitteln dem mittelbaren Besitzer aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses den Besitz.