Was sagt die VOB über die Leistungsbeschreibung im Allgemeinen?
Die Leistungsbeschreibung enthält die Funktions- oder Leistungsanforderungen oder eine Beschreibung der zu lösenden Aufgabe, deren Kenntnis für die Erstellung des Angebots durch die Bieter erforderlich ist sowie die Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung.Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern. Sie unterscheidet dabei drei Bereiche: Nationale Vergabeverfahren, EU-Ausschreibungen und Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber, für die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten.(1) 1Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. 2Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. 3Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.

Was beinhaltet der Paragraph 4 Abs 3 der VOB B : 3. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben.

Wie detailliert muss eine Leistungsbeschreibung sein

Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung definieren die Auftraggeber eindeutig, vollständig und neutral Art und Umfang einer Leistung und geben an, mit welchen konkreten Einzelleistungen das Leistungsziel erreicht werden soll. Umfangreiche Leistungen sind in einem Leistungsverzeichnis aufzugliedern.

Welche Arten von Leistungsbeschreibungen gibt es : Fazit. Die Leistungsbeschreibung kann grundsätzlich mittels Leistungsverzeichnis oder mittels funktionaler Ausschreibung erfolgen. Diesbezüglich besteht für den Auftraggeber ein freies Wahlrecht zwischen den beiden Arten.

Dies umfasst Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Verkehr. Es werden in der VOB/A die Bereiche nationale Vergabeverfahren und EU-Ausschreibungen unterschieden, dazu kommen Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber:innen mit unterschiedlichen Verfahrensregeln.

In VOB/A (§ 34/1) werden die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Bauleistungen festgelegt, während VOB/B (§ 1/22-114) die Standardvertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen enthält. VOB/C (§ 3/3-9) enthält die technischen Vertragsbedingungen, die für die Bauausführung gelten.

Was sind Leistungen nach VOB

Die VOB/B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie regelt die Ausführung von Bauleistungen, wie beispielsweise die Grundsätze der Vergütung (Termine, Fristen und Vertragsstrafen), Abnahme, Abschlagsrechnungen, Mängelansprüche und Mängelhaftung.Die VOB/A lässt zwei Arten der Leistungsbeschreibung zu: konstruktiv oder funktional.Ein wichtiger Begriff des Vertragsrechts ist die Leistungsbeschreibung. Als Leistungsbeschreibung wird die im Vertragsrecht festgelegte, durchzuführende Leistung seitens eines Auftragnehmers beziehungsweise einer Auftragnehmerin oder Verkäufers beziehungsweise einer Verkäuferin bezeichnet.

Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Was ist VOB einfach erklärt : Was ist die VOB Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, regelt schwerpunktmäßig zwei Bereiche: die Auftragsvergabe für öffentliche Bauaufträge und die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen bei der Ausführung der Bauleistungen.

Was ist die aktuelle VOB : Die VOB Gesamtausgabe 2019 ist seit dem 1. Oktober 2019 in Kraft. Anfang Oktober 2023 ist der Ergänzungsband für Teil C erschienen – hier können Sie ihn bestellen.

Was sind besondere Leistungen Beispiele

Nebenleistungen versus Besondere Leistungen

Nebenleistungen Besondere Leistungen
Befördern aller Stoffe und Bauteile Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser Besondere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasser


Bei dem Leistungsverzeichnis handelt es sich um einen Bestandteil der Leistungsbeschreibung und in diesem wird in Form von Teilleistungen die zu erbringende Gesamtleistung beschrieben. Bereits nach einer Ausschreibung für ein Projekt ist es möglich, die Leistungen mit einem Leistungsverzeichnis zu beschreiben.Gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung mit einer Verzögerung von sechs Werktagen abgenommen, wenn er die Leistung in Benutzung genommen hat.