Was sind Prüfpflichtige Regale?
Die regelmäßige Regalprüfung nach DGUV V3 sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch befähigtes Personal rettet Leben und gewährleistet zudem einen reibungslosen Betrieb. Die Regalprüfung muss mindestens einmal pro Jahr, sowie durch einen „Regal Checker“ wöchentlich durchgeführt werden.Eine Verankerung im Boden ist nicht vorgeschrieben, außer bei einem Höhen / Tiefenverhältnis größer als 5:1 (die Höhe, in der die oberste Einhängung des Boden erfolgt), gilt die DGUV Regel 108 -007. Das Regal muss gegen Kippen gesichert werden.Regale mit einem Höhen/TiefenVerhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden. Beispiel: Ein Regal mit einer Tiefe von 300 mm und einer Höhe von 2.000 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden.

Wie müssen Regale gekennzeichnet werden : In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) wird ein Jahr als bewährte Prüffrist angegeben. Dies gilt grundsätzlich für alle Regale (zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale).

Was muss jährlich geprüft werden

Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen überwachungsbedürftige Anlagen, wie Dampfkessel, Druckanlagen, Füllanlagen, Ex-Anlagen etc. regelmäßig einer so genannten wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Diese wird in der Regel einmal jährlich durchgeführt.

Wer macht Regalprüfung : Laut DIN EN 15635 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“, verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Das sollten Sie beim Umgang mit Palettenregalen beachten:

  • Sichere Standfläche für Palettenregale auswählen. Der Boden ist ausschlaggebend für einen sicheren und geraden Stand der Palettenregale.
  • Gangbreiten und Abstände einhalten.
  • Rahmen- und Durchfahrtshöhen.
  • Traglast berechnen und beachten.
  • Ramm-Anfahrschutz installieren.


Bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 muss in regelmäßigen Abständen von maximal 12 Monaten ein Regalprüfer (fachkundige Person) eine Inspektion der Regale vornehmen.

Sind alle Regale Prüfpflichtig

Unter die Prüfpflicht fallen unter anderem Einfahrregale, Fachbodenregale und Palettenregale, aber auch Durchfahr- und Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossregale sowie kraftbetriebene Regale.Obsolet sind sie, wenn das Doppelregal nach den Vorschriften der DGUV-Regel (DGVU 108-007, Punkt 4.2.4.4 und 4.2.4.5) konfiguriert ist. Notwendig wird die Durchschubsicherung, sofern der Mindestabstand zwischen den Paletten im Regal nur 100 Millimeter oder weniger beträgt oder nicht eingehalten werden kann.Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen Regale dürfen nur von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Ein Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt.

Was muss geprüft werden

  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.).
  • Dazu gehören auch die Elektroinstallation, die Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.

Was sind Prüfpflichtige Betriebsmittel : Dies sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.). Auch gehören Elektroinstallation, Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden, dazu.

Wie viel kostet eine Regalprüfung : Die Kosten für eine Regalprüfung in Deutschland können je nach Umfang und Art der Prüfung variieren. In der Regel müssen Unternehmen mit Kosten zwischen 2,50 und 7,00 Euro pro lfdm Regal rechnen.

Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden

Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.

Maßgeblich für eine optimale Standsicherheit ist das Verhältnis Regalhöhe zu Regaltiefe. Als Faustregel gilt: 5:1 bei offenen Regalen und 4:1 bei Schränken oder Regalen mit Türen. Boden- und Wandbefestigung sowie eine Querverbindung der Regale sind in jedem Fall einzuplanen.Es wird nach DGUV V3 geprüft, dass die einzelnen Betriebsmittel und die gesamte elektrische Anlage über den ausreichenden Schutz gegen mögliche äußere Umgebungseinwirkungen verfügen und für den konkreten Einsatzort und die tatsächliche Anwendungsart passen und so die zu erwartende Lebensdauer gewährleistet wird.

Was ist Prüfpflichtig : Die zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.