Welche Voraussetzungen gelten für die Sammelstellen?
Rechtsgrundlage sind die §§ 9 Absätze 3 und 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber selbst die Sammelstelle festlegen und dabei einige Gesichtspunkte berücksichtigen muss.Was muss bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden Sammelplätze müssen mit dem Sammelstellenschild gekennzeichnet werden. Das Schild muss im Sichtfeld sein und darf nicht von Bäumen o. ä.

Was bedeutet das Schild Sammelstelle : Ob Betrieb, Stadion, Schule oder Universität: Ein Sammelplatz-Schild wird gut sichtbar an den Sammelstellen angebracht und kennzeichnet so den Bereich, an den sich Ihre Mitarbeiter im Ernstfall begeben sollen. Die sofortige Orientierung ist somit gewährleistet.

Wie muss ein Sammelplatz aussehen

Die Sammelstelle muss so gewählt sein, dass sie sicher, außerhalb einer möglichen Gefahrenzone (z. B. Verrauchung, Trümmerschatten sowie stark genutzten Verkehrswegen, auch Rettungs-/ und Angriffswegen von Feuerwehr und Rettungsdiensten) liegt.

Wie groß muss ein Sammelplatz Schild sein : Wie sind Sammelplatz Schilder anzubringen Laut der DIN TR 4844-4 ist für die Rettungszeichen eine Höhe von 2,5 m und eine allseits ausgerichtete Kennzeichnung am besten. So kann jede Person die Schilder im Notfall sehen und rasch eine Kontrolle der Anwesenden durchführen.

Der Sammelplatz, auch Sammelstelle genannt, ist eine Flä- che außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Personen im Falle einer Evakuierung des Gebäudes einzufinden haben. Der Sammelplatz liegt unweit im sicheren Abstand zum Ge- bäude und nicht auf Feuerwehraufstellflächen.