Welche Webseiten müssen ab 2025 barrierefrei sein?
Alle Websites, Office-Dokumente und PDFs, die nach dem 23.9.2018 veröffentlicht wurden, müssen ab dem 23.9.2019 barrierefrei sein. Das gleiche gilt für schon veröffentlichte Seiten und Dokumente, insofern sie für „aktive Verwaltungsverfahren“, also beispielsweise für einen Antrag oder eine Anmeldung, genutzt werden.Gemäß BGG müssen öffentliche Stellen des Bundes im digitalen Bereich folgendes barrierefrei gestalten: Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe ( vgl. § 12a Absatz 1 BGG ).Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben : Die öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen sind zur Umsetzung von IT -Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet.

Was passiert wenn Website nicht barrierefrei

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist Wenn Deine Website ab dem 28. Juni 2025 die Kriterien nicht erfüllt, kann eine Marktüberwachungsbehörde feststellen, dass Dein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist.

Wie viele Webseiten sind nicht barrierefrei : 96 Prozent der meist genutzten Webseiten nicht barrierefrei – die Nachricht macht aktuell wieder die Runde auf Twitter und einschlägigen Accessibility-Kanälen. Tolle Sache, vor allem, wenn man nur Überschriften liest.

Seit 2019 müssen Internetpräsenzen von Bundesbehörden in der EU barrierefrei sein. Der erste Monitoring-Bericht ist allerdings ernüchternd: Keine einzige der rund 1.900 geprüften Websites in Deutschland erfüllt die Kriterien.

Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

  • Telefondienste.
  • E-Books.
  • Messenger-Dienste.
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr.
  • Bankdienstleistungen.
  • elektronischer Geschäftsverkehr.

Wen betrifft Barrierefreiheit

Das ist insbesondere wichtig für Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Aber auch Menschen mit Sehbehinderungen, taube Menschen oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten haben ein Recht auf Barrierefreiheit.Um festzustellen, ob ein Dokument oder eine Internetseite barrierefrei ist, ist es hilfreich, einen Screenreader zu nutzen. Damit kann man zum Beispiel die Lesereihenfolge überprüfen. Es gibt den kostenfreien Screenreader NVDA (NonVisual Desktop Access).Barrierearmut im Internet bedeutet, dass möglichst alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, digitale Anwendungen nutzen können. Inclusive Design geht einen Schritt weiter und strebt an, dass Websites für alle Nutzer*innen gleichermaßen ansprechend gestaltet und effektiv zu nutzen sind.

Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Wer fällt unter das bfsg : In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die in den Anwendungsbereich fallen. Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem: Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone. Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bfsg : Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Wann tritt bfsg in Kraft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 25. Juni 2025 in Kraft.

Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure. Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen werden durch die Verordnung zum BFSG geregelt. Bei der Erfüllung der Anforderungen ist der Stand der Technik zu beachten.Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 25. Juni 2025 in Kraft.