Wer darf meine Daten einsehen?
Generell dürfen nur Mitarbeiter*innen auf die Personalakte zugreifen, die diesen Zugriff zur Aufgabenerfüllung benötigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Personalakte papierhaft oder digital geführt wird.Wer kann Auskunftsersuchen tätigen Nur die betroffenen Personen haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und eine Kopie dieser Daten sowie andere zusätzliche Informationen zu erhalten. Ein Dritter kann auch einen Antrag auf Auskunft im Namen einer anderen Person mit Bevollmächtigung stellen.Jeder hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher ist das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person zulässig. Der Datenschutz überlappt sich teilweise sogar mit anderen Persönlichkeitsrechten, wie z.

Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Daten : Die Rechte der Betroffenen sowie die entsprechenden Pflichten der Verantwortlichen bestimmen sich nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.

Wer darf auf Personendaten zugreifen

Wer hat Zugriff auf Personaldaten Selbst wenn Arbeitgeber Personaldaten verarbeiten dürfen, dürfen sie diese nicht unbegrenzt nutzen oder intern jedem Zugriff darauf zu gewähren. Der Grundsatz der Zweckbindung gilt auch hier.

Welche Daten sind öffentlich zugänglich : Welche Daten sind öffentlich einsehbar

  • Vorname(n)
  • Familienname.
  • akademische(r) Grad(e)
  • Berufs- und Ausbildungsbezeichnung.
  • Art der Berufsausübung (z. B. freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
  • Eintragungsnummer und Datum der Erstregistrierung.
  • Gültigkeitsdatum der Registrierung.
  • Ruhen der Registrierung.

1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Persönlich-vertrauliche Informationen sind vor allem personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrecht. Beispiele: Personalakten, Daten der Gehaltsabrechnung, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Personenstand, Anträge).

Welche persönlichen Daten sollte man nicht weitergeben

Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit.Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind in jedem Fall unverzüglich die Bundesnetzagentur und der BfDI zu benachrichtigen, die den gemeldeten Vorfall unabhängig voneinander im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen und bearbeiten.1 DSG) Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das bedeutet, dass Ihre Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Das Grundrecht auf Datenschutz in § 1 Abs.

Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.

Welche Daten dürfen veröffentlicht werden : Es/sie darf Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um vor Abschluss des Vertrags und zur Vertragsabwicklung auf Verlangen des einzelnen Kunden die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie können also den Namen des Kunden, die Lieferadresse, die Kreditkartennummer (bei Kartenzahlung) usw. verarbeiten.

Was sind allgemein zugängliche Daten : März 1993, 1 BvR 1192/92: “Allgemein zugängliche Daten sind Daten aus Informationsquellen, die geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit (d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis) Informationen zur Verfügung zu stellen”.

In welchen Situationen dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden

Die Weitergabe solcher Daten an Dritte ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung: Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche und informierte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.

Besonders wichtig ist, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nicht ohne Zustimmung erfolgen darf. Sie ist nur in Ausnahmefällen gestattet und darf nur verschlüsselt erfolgen. Die Speicherung personenbezogener Daten bedarf erhöhter Sicherheitsmaßnahmen und ist teilweise nur anonymisiert zulässig.Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

Welche Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden : Hierzu zählen sensible Informationen wie Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, genetische Details sowie politische und religiöse Ansichten. Ein unvorsichtiger Umgang kann hier nicht nur die Privatsphäre bedrohen, sondern auch tiefe seelische und gesellschaftliche Wunden hinterlassen.