Wer prüft Balkonkraftwerk?
Der VDE prüft und zertifiziert Balkonkraftwerke.Balkonkraftwerke und Kontrollen: Die aktuelle Praxis

Gesetzgeber und Netzbetreiber können nur kontrollieren, was auch tatsächlich angemeldet ist. In diesem Punkt gibt es in Deutschland Experten zufolge einen gewaltigen Unterschied zwischen in Verwendung stehenden und tatsächlich registrierten Balkonkraftwerken.Kann der Netzbetreiber erkennen, dass ich ein Balkonkraftwerk betreibe Dein Netzbetreiber kann nur bei einer Eintragung im Marktstammdatenregister und beim Vorhandensein eines Zweirichtungszählers erkennen, dass du ein Balkonkraftwerk betreibst.

Was passiert wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht registriere : Wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister registrierst, kann dies nach Paragraph 95 des Energiewirtschaftsgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höchststrafe beträgt dabei satte 50.000 €!

Wie registriere ich mein Balkonkraftwerk

Für die Anmeldung deines Balkonkraftwerkes bis 600 Watt genügt ein einfaches Schreiben an deinen Netzbetreiber. Darin teilst du ihm mit, dass du künftig ein Balkonkraftwerk betreiben möchtest. Diese Anmeldung solltest du in jedem Fall vor dem Anschluss deiner Anlage vornehmen.

Wann werden 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt : In Deutschland greift derzeit jedoch noch eine striktere Regelung, die die Bagatellgrenze auf 600 Watt festlegt. Ein 800 Watt Balkonkraftwerk ist demnach aktuell (Stand Februar 2024) in Deutschland nicht erlaubt. Allerdings gibt es bereits Pläne, die erlaubte Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöhen.

Wenn zu viel Strom mit der Anlage produziert wurde, fließt der Strom automatisch in das öffentliche Netz ein. Er wird allerdings sozusagen „verschenkt“. Um eine Vergütung zu erhalten, muss ein eigener Zähler für den eingespeisten Strom oder ein Zweirichtungszähler eingesetzt werden.

Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung. Die Eintragung kann nur online erfolgen – es gibt keine Papier-Formulare dafür. Seit April 2024 ist für Steckersolar-Geräte eine vereinfachte Anmeldung möglich.

Wann werden Balkonkraftwerke mit 800 Watt genehmigt

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solaranlagen, durften bisher maximal 600 Watt Leistung einspeisen. Die Anmeldung der Anlagen war dafür deutlich vereinfacht und eine Genehmigung war nicht erforderlich. Ab dem Jahr 2024 wird die Grenze von Balkonkraftwerken auf 800 Watt erhöht.Um dein Balkonkraftwerk bei deinem Netzbetreiber anzumelden, genügt ein formloses Schreiben, in dem du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du künftig ein Balkonkraftwerk mit Netz-Anschluss betreiben wirst.In Deutschland ist es gesetzlich nicht erlaubt, den Stromzähler rückwärts laufen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung kann dies zu Strafen führen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass dein Balkonkraftwerk entsprechend der geltenden Regeln installiert und betrieben wird.

Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister ( MaStR ).

Was ändert sich für Balkonkraftwerke ab 2024 : Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter: Um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu reduzieren, werden Stecker-Solaranlagen ab 2024 in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Was passiert wenn mein Balkonkraftwerk mehr als 600 Watt hat : Weniger Einspeiseleistung bedeutet weniger Strom. Sollten Verbraucherinnen mit ihrer Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten, dann sind Anmeldung und Installation der Solaranlage erschwert. Allerdings wird sich das bald ändern: 2024 wird die 600-Watt Grenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt angehoben.

Was passiert mit dem Strom vom Balkonkraftwerk den ich nicht verbrauche

Strom, den man nicht selbst verbraucht, gelangt theoretisch ins öffentliche Netz und kann von den umliegenden Nachbarhäusern verwendet werden. Eine Alternative wäre ein Speicher für das Balkonkraftwerk.

Eine Mini-PV-Anlage – auch als Balkonkraftwerk bezeichnet – hat nur bedingt Anspruch auf die Vergütung durch Einspeisung. Da in der Regel gängige Anlagen nicht alle Anforderungen so erfüllen, wie es größere Photovoltaikanlagen auf Hausdächern tun, besteht im Regelfall kein Anspruch auf die Einspeisevergütung.In Deutschland greift derzeit jedoch noch eine striktere Regelung, die die Bagatellgrenze auf 600 Watt festlegt. Ein 800 Watt Balkonkraftwerk ist demnach aktuell (Stand Februar 2024) in Deutschland nicht erlaubt. Allerdings gibt es bereits Pläne, die erlaubte Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöhen.

Was passiert wenn ich 2 Balkonkraftwerke anschließt : Verdoppeln Sie die Leistung, in dem Sie 2 Balkonkraftwerke koppeln, können Sie die doppelte Menge Strom erzeugen und damit etwa 260 Euro Energiekosten einsparen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Sonnenbalkon und dementsprechend eine hohe Ausbeute an Solarenergie haben.