Wie viel kostet es ein Patent zu machen?
Die Jahresgebühren für Ihr Patent steigen jedes Jahr und liegen bei einer durchschnittlichen Patentdauer von 10 Jahren bei insgesamt über 1.600 Euro je Patentanspruch. Diese Kosten können sich jedoch bei einer sogenannten Lizenzbereitschaft nach § 23 Absatz 1 Patentgesetz um die Hälfte verringern.PCT – internationale Phase

Einreichungsart Übermittlungs- gebühr Internationale Anmeldegebühr
Papier 90 Euro 1.381 Euro
elektronisch (Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche: PDF /TIFF) 90 Euro 1.173 Euro
elektronisch (Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche: XML) 90 Euro 1.070 Euro
Zusatzblatt ab 31. Blatt 16 Euro

Dort haben einige Erfinder ihr Jahreseinkommen durch Patente verdoppelt. „Der Großteil aller Erfinder“, so schätzt Dalek, „wird zwischen 100 und 1.000 Euro pro Jahr bekommen“. In 20 Jahren kann so ein lohnenswerter Betrag zusammenkommen, denn so lange ist das zeitlich begrenzte Monopol gültig.

Wie viel ist ein Patent wert : Neben dem monetären Wert haben Patente auch einen nicht monetären Wert. So können sie das Image eines Unternehmens verbessern. Die Erteilung von Patenten kann auch die Reputation der Erfinder erhöhen und so als Anreiz für eine verstärkte Innovationskraft wirken.

Wie viel kostet ein Patent für 10 Jahre

1. ERSTER ÜBERBLICK ÜBER DIE AMTSGEBÜHREN

Amtsgebühr DE JP
Jahresgebühr 8 240 € 312 $
Jahresgebühr 9 290 € 312 $
Jahresgebühr 10 350 € 624 $
Jahre 11 bis 20 a. A. a. A.

Wie lange ist ein Patent gültig : 20 Jahre

Die Laufzeit eines Patents beträgt vom Anmeldetag an maximal 20 Jahre. Die Verbotsrechte gegenüber Dritten, die eigene Erfindung zu benutzen oder nachzuahmen, können ab der Patenterteilung geltend gemacht werden.

Wann lohnt es sich, ein Patent anzumelden Wenn Sie als Gründer:in eine marktreife Erfindung haben oder ihre Geschäftsidee auf einer von Ihnen erdachten technischen Neuerung basiert, ist es auf jeden Fall sinnvoll, diese auch zum Patent anzumelden.

20 Jahre

Die Laufzeit eines Patents beträgt vom Anmeldetag an maximal 20 Jahre. Die Verbotsrechte gegenüber Dritten, die eigene Erfindung zu benutzen oder nachzuahmen, können ab der Patenterteilung geltend gemacht werden.